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Verlegerisches Leitbild der Stadtblatt AG.
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Präambel:

Die Stadtblatt Verlags AG hat ihren Standort innerhalb unseres Staates und der Gesellschaft schriftlich festgehalten und nach der Beratung mit ihrer Redaktion das folgende Redaktionsstatut zum integrierenden Bestandteil der individuellen Anstellungsverträge gemacht. Neben der Positionierung der gesellschaftlichen Funktion unseres Medienunternehmens regelt das Papier die Zusammenarbeit zwischen dem Verlag und der Redaktion.

1. Publizistische Grundhaltung:

Das «Stadtblatt» ist eine unabhängige und reflektierende Wochenzeitung, die für eine menschengerechte, demokratische Ordnung eintritt, in der sich jedes Individuum in friedlichem, tolerantem und solidarischem Rahmen sowie unter Schonung der natürlichen Lebensgrundlagen frei entwickeln kann.

2. Journalistischer Auftrag:

Die Mitglieder der Redaktion und die freien Journalistinnen und Kolumnisten beschreiben und kommentieren das Geschehen in den Bereichen Gesellschaft, Kultur, Politik und Wirtschaft. Bei der Vermittlung ihrer journalistischen Reflexionen über die für die Menschen in Winterthur relevanten lokalen wie globalen Ereignisse und Entwicklungen setzen sie markante Akzente, indem sie ihre individuelle Sprache pflegen, die Themen eigenständig gewichten, originelle Sichtweisen einbringen und in der Regel mit professioneller Distanz und ohne Schönfärberei konstruktive Artikel kreieren. Sie wählen die journalistischen Gefässe, die journalistische Form und das publizistische Stilmittel dem Anlass entsprechend gezielt aus und bringen ihre Texte in eine attraktive und lesefreundliche Form.

3. Ethische Grundsätze:

Die Redaktorinnen und Redaktoren und die Freischaffenden praktizieren einen fairen Journalismus. Sie engagieren sich für den Wettbewerb unter demokratischen Meinungen, achten in ihrer Arbeit jeden einzelnen Menschen und seine weltanschauliche Überzeugung und bekämpfen jede Form von Unterdrückung und Gewalt.

Im «Stadtblatt» gibt es prinzipiell keine anonymen Beiträge. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn sich Autorinnen und Autoren durch ihre Beiträge selbst gefährden. Auch in diesen Fällen sind jedoch die Zielsetzungen der publizistischen Grundhaltung einzuhalten. Die Entscheidung über einen Abdruck nicht gezeichneter Beiträge wird von der Chefredaktion gemeinsam mit dem Verleger getroffen.

 

Winterthur, 10. März 2007: Guido Blumer, Verleger.

Letzte Aktualisierung ( Samstag, 7. Februar 2009 )
 
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